Häufige Fragen zum günstigen Umzug
Fünfzehn Fragen, die bei einem Umzug mit kleinem Budget immer wieder auftauchen – kurz beantwortet, mit Hinweis auf die zuständige Regel oder Stelle, wo es eine gibt.
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Von Mietbus bis Mietzinsdepot
Die Antworten stützen sich auf Richtwerte von Vergleichsofferten.ch sowie auf schweizerische Rechtsgrundlagen und die Empfehlungen von Suva und Mieterinnen- und Mieterverband. Wo eine Regel von Kanton oder Gemeinde abhängt, sagen wir es – und nennen die Stelle, die verbindlich Auskunft gibt.
Ab welchem Volumen lohnt sich eine Firma statt eines Selbstumzugs?
Eine feste Grenze gibt es nicht, aber eine brauchbare Faustregel: Je mehr Fahrten nötig werden, desto eher rechnet sich das Team. Ein Studio mit 10 bis 15 Kubikmetern passt meist in eine einzige Fahrt mit einem Mietbus. Ab etwa 25 Kubikmetern – das entspricht gemäss den Richtwerten von Vergleichsofferten.ch einer 3-Zimmer-Wohnung – brauchen Sie mehrere Fahrten oder einen grösseren Wagen, mehrere Helfende und einen ganzen Tag. Dann steht der Aufwand oft nicht mehr im Verhältnis zur Ersparnis.
Welchen Führerausweis brauche ich für einen Umzugsbus?
Der Führerausweis der Kategorie B gilt für Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3'500 kg und höchstens acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Die üblichen Miet-Transporter sind genau auf diese Grenze ausgelegt. Entscheidend ist das Gesamtgewicht inklusive Ladung, nicht das Leergewicht: Was Sie tatsächlich zuladen dürfen, steht im Fahrzeugausweis und im Mietvertrag.
Darf ich mit Kategorie B einen Anhänger ziehen?
Ja, mit Einschränkungen. Zur Kategorie B gehören Anhänger bis 750 kg; ein schwererer Anhänger ist zulässig, solange das Gesamtgewicht der Zugkombination 3'500 kg nicht übersteigt. Darüber brauchen Sie die Kategorie BE. Rechnen Sie vor dem Mieten nach, statt es am Ladetag zu schätzen – die Gewichte stehen in beiden Fahrzeugausweisen.
Darf ich am Sonntag mit einem Mietbus zügeln?
Das Nacht- und Sonntagsfahrverbot gilt von 22 bis 5 Uhr sowie an Sonntagen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen; Grundlage ist Artikel 92 der Verkehrsregelnverordnung. Ein gemieteter Transporter bis 3,5 Tonnen fällt nicht darunter und darf sonntags fahren. Rücksicht ist trotzdem angebracht: Ruhezeiten, Hausordnung und örtliche Vorschriften regeln, was im Treppenhaus und auf dem Vorplatz erlaubt ist. Fragen Sie im Zweifel bei der Verwaltung oder der Gemeinde nach.
Wie schwer darf ich beim Umzug heben?
Die Suva nennt als Richtwerte für gelegentliches Heben und Tragen 15 kg für Frauen und 25 kg für Männer. Wird häufiger getragen, also mehr als viermal pro Stunde, empfiehlt die Suva eine Beurteilung der Belastung bereits ab 7 kg beziehungsweise 12 kg. Diese Werte stammen aus dem Arbeitsschutz und sind für einen privaten Umzug keine Vorschrift. Als Orientierung taugen sie trotzdem: Zwei Personen an einem schweren Stück sind günstiger als ein Arztbesuch.
Sind meine Helferinnen und Helfer versichert, wenn etwas passiert?
Nicht automatisch. Angestellte in der Schweiz sind gegen Nichtberufsunfälle nur versichert, wenn sie bei ihrem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten; das regelt Artikel 13 der Verordnung über die Unfallversicherung. Wer weniger arbeitet, ist nur gegen Berufsunfälle gedeckt – ein Umzug bei Bekannten zählt nicht dazu. In diesem Fall greift die Unfalldeckung der Krankenversicherung. Klären Sie das vorher ab, nicht im Nachhinein.
Haftet ein Kollege, wenn er beim Tragen etwas beschädigt?
Schäden aus einer Gefälligkeit sind über die Privathaftpflicht der helfenden Person nicht automatisch gedeckt – viele Policen schränken solche Fälle ein oder schliessen sie aus. Fragen Sie vor dem Umzugstag bei der Versicherung nach, wie Ihre Police und die Ihrer Helfenden solche Schäden behandeln. Und halten Sie fest, wer welches Stück trägt: Das klärt hinterher mehr als jede Diskussion über Schuld.
Bekomme ich für den Umzugstag frei?
Artikel 329 Absatz 3 des Obligationenrechts verpflichtet die Arbeitgeberin, die üblichen freien Stunden und Tage für persönliche Angelegenheiten zu gewähren. Das SECO nennt den Wohnungswechsel ausdrücklich als solchen Anlass. Wie lange diese Freistellung dauert, ist nicht bundesrechtlich festgelegt; massgebend sind Gesamtarbeitsvertrag, Personalreglement oder Arbeitsvertrag. Ein Lohnanspruch besteht laut SECO nur, wenn er vereinbart oder üblich ist.
Bis wann muss ich mich in der neuen Gemeinde anmelden?
In den meisten Kantonen gilt eine Frist von 14 Tagen ab dem Einzug. Viele Gemeinden bieten die Ummeldung digital über eUmzugCH an, andere verlangen den Gang an den Schalter. Sie brauchen in der Regel einen Ausweis und die Unterlagen zum Mietverhältnis; welche Papiere genau nötig sind, steht auf der Website Ihrer neuen Wohngemeinde. Die Abmeldung in der alten Gemeinde läuft je nach Kanton automatisch mit oder separat.
Was gilt für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter?
Wer den Lebensmittelpunkt in der Heimatgemeinde behält und unter der Woche anderswo wohnt, meldet sich am Wochenaufenthaltsort in der Regel innert 14 Tagen an und hinterlegt dort einen Heimatausweis, teilweise auch Zwischenausweis genannt. Dazu kommt ein Ausweis oder Pass. Der digitale Weg über eUmzugCH steht dafür meist nicht offen – die Anmeldung erfolgt persönlich in der Gemeinde. In vielen Gemeinden greift die Meldepflicht ab einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten.
Wo bekomme ich günstige Umzugskartons?
Kartons lassen sich mieten statt kaufen, gebraucht übernehmen oder über Tauschbörsen und Kleinanzeigen finden; Supermärkte geben stabile Kartons oft ab. Vergleichsofferten.ch führt Verpackungsmaterial mit CHF 80 bis 300 als eigenen Posten – wer hier selbst organisiert, senkt die Offerte direkt. Achten Sie auf einheitliche Grössen: Gleich hohe Kisten stapeln sich im Wagen dichter, und ein dichter gepackter Wagen bedeutet weniger Fahrten.
Holt ein Brockenhaus meine Möbel gratis ab?
Die Brockenhäuser der Heilsarmee holen gepflegte, weiterverkäufliche Ware kostenlos ab; die Abholung wird über ein Formular bestellt. Angenommen wird, was einwandfrei, unbeschädigt, vollständig und geruchsfrei ist und sich ohne Fachperson zerlegen lässt. Nicht angenommen werden riechende, defekte, beschädigte, verschmutzte oder bereits zerlegte Gegenstände sowie Möbel, die nur mit Demontage transportiert werden können. Kann die Ware nicht übernommen werden, wird eine Entsorgung vor Ort zu den örtlichen Ansätzen angeboten. Auch Caritas und lokale Brockenstuben sind mögliche Abnehmer.
Was kostet es, wenn die Umzugsfirma gleich entsorgt?
Vergleichsofferten.ch nennt für die Entsorgung von Sperrgut durch die Umzugsfirma einen Richtwert von CHF 60 bis 200 pro Kubikmeter. Der Posten wird also nach Volumen abgerechnet, nicht pauschal. Für die Gemeindesammlung gelten eigene Regeln und Termine, die im Abfallkalender Ihrer Gemeinde stehen. Je mehr Sie vorher verschenken, verkaufen oder ins Brockenhaus geben, desto kleiner wird dieser Posten.
Wie hoch darf das Mietzinsdepot sein?
Für Wohnungen begrenzt Artikel 257e des Obligationenrechts die Sicherheit auf höchstens drei Monatsmietzinse. Das Sperrkonto muss auf den Namen der Mieterschaft lauten, und die Zinsen gehören ebenfalls der Mieterschaft. Blockiert die Vermieterschaft das Depot ohne Grund, bleibt entweder das Schlichtungsverfahren oder das Abwarten: Nach einem Jahr muss die Bank das Depot ohne Zustimmung der Vermieterschaft herausgeben, sofern kein Verfahren eingeleitet wurde. Für Geschäftsräume gilt diese Obergrenze nicht.
Lohnt sich eine Abnahmegarantie, wenn ich eigentlich sparen will?
Meistens ja, weil sie ein Risiko abdeckt, das teurer werden kann als der Aufpreis. Vergleichsofferten.ch beziffert den Zuschlag für die Abnahmegarantie mit rund CHF 60 bis 150; die Reinigungsfirma kommt dafür kostenlos zurück, falls die Vermieterschaft beanstandet. Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt, eine solche Garantie schriftlich zu vereinbaren. Ohne Garantie zahlen Sie eine Nachreinigung selbst – und das Depot bleibt so lange blockiert.
Woher die Zahlen auf dieser Seite stammen
Alle Preisangaben in diesen Antworten sind Richtwerte von Vergleichsofferten.ch. Sie beschreiben ein übliches Marktniveau und ersetzen keine Offerte: Ihr Preis hängt von Volumen, Distanz, Zugang, Termin und den gewünschten Leistungen ab.
Bei rechtlichen Punkten nennen wir die Grundlage, damit Sie selbst nachschlagen können – etwa die Verordnung über die Unfallversicherung für den Versicherungsschutz von Angestellten oder das Obligationenrecht für Mietzinsdepot und freie Zeit beim Wohnungswechsel. Wo die Regeln kantonal oder kommunal ausgestaltet sind, verweisen wir auf die Gemeinde, die Verwaltung oder die Schlichtungsbehörde.
Bewusst nicht beantwortet haben wir Fragen, für die es keine belastbare Quelle gibt. Dazu gehört etwa, um wie viel ein Umzug ausserhalb der Stosszeiten günstiger wird: Dass die Nachfrage dann kleiner ist, lässt sich sagen; ein Prozentsatz dazu wäre erfunden.
Die Themen im Detail
- Umzugskosten senken – die fünf Teile Ihres Preises
- Selbstumzug – Fahrzeug, Ladung, Helfende
- Zügeltermine meiden – Terminfenster planen
- Kleinumzug – Studio, WG, Wochenaufenthalt
- Material und Entsorgung – Kartons und Brockenhaus
- Spar-Fahrplan – acht Wochen bis zur Übergabe