Selbstumzug: Umzug selber machen, ohne böse Überraschung
Mietbus, drei Kollegen, Pizza am Abend: Der Selbstumzug ist der klassische Sparweg. Er funktioniert – wenn Gewicht, Ladungssicherung, Fahrverbote und Versicherungsfragen vorher geklärt sind statt am Ladetag.
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Kategorie B: bis 3'500 kg, inklusive Ladung
Der Führerausweis der Kategorie B berechtigt zum Führen von Motorfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3'500 kg und höchstens acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Genau auf diese Grenze sind die üblichen Miet-Transporter ausgelegt, und genau hier entsteht das häufigste Missverständnis.
Die 3'500 kg sind nämlich das Gesamtgewicht, nicht die Zuladung. Das Leergewicht des Fahrzeugs zählt mit. Ein grosser Kastenwagen bringt selbst schon einiges auf die Waage, sodass die tatsächlich erlaubte Nutzlast deutlich kleiner ausfällt, als die Ladefläche vermuten lässt. Ein voll beladener Wagen kann also legal aussehen und trotzdem überladen sein.
Was Sie konkret zuladen dürfen, steht im Fahrzeugausweis und im Mietvertrag. Diese beiden Dokumente sind bei einem Selbstumzug die wichtigste Lektüre vor der Abfahrt – wichtiger als jede Packliste. Fragen Sie beim Vermieter nach, wenn die Angaben unklar sind; seriöse Vermietstationen nennen die Nutzlast von sich aus.
Was mit Kategorie B noch geht
- Anhänger bis 750 kg sind von der Kategorie B gedeckt.
- Ein schwererer Anhänger ist zulässig, solange die Zugkombination insgesamt 3'500 kg nicht übersteigt.
- Darüber brauchen Sie die Kategorie BE.
Rechnen Sie vor dem Mieten nach, nicht am Ladetag. Beide Gewichte stehen in den jeweiligen Fahrzeugausweisen.
Nicht überladen, nichts darf herunterfallen
Die Grundregel steht im Strassenverkehrsgesetz und ist kurz genug, um sie sich zu merken.
Artikel 30 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes
„Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden.“
Der Rest des Absatzes verlangt, dass die Ladung so angebracht wird, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann. Die Einzelheiten – etwa zum seitlichen Überstand und zur Gewichtsverteilung – regelt die Verkehrsregelnverordnung.
Für einen Selbstumzug heisst das in der Praxis: schwere Stücke nach unten und nach vorne, nichts über die Bordwand hinausragen lassen, Spanngurte statt Seile, und lieber eine Fahrt mehr als ein Wagen, dessen Türen sich nur mit Körpereinsatz schliessen lassen.
Spanngurte gehören zur Grundausstattung jeder Mietstation und kosten wenig im Verhältnis zum Schaden, den ein rutschender Kühlschrank anrichtet. Eine Decke zwischen Möbelstücken verhindert Druckstellen, eine rutschfeste Matte unter Kisten verhindert Wanderungen bei der ersten Kurve.
Der zweite Punkt betrifft das Fahrverhalten. Ein beladener Kastenwagen bremst anders, schwankt bei Seitenwind und braucht deutlich mehr Platz beim Rangieren. Wer sonst einen Kleinwagen fährt, sollte die erste Strecke bewusst ruhig angehen und Rückwärtsfahren nur mit Einweisung versuchen.
Und schliesslich: Prüfen Sie die Ladung nach den ersten Kilometern noch einmal. Gurte setzen sich, Kisten sacken zusammen, und der Stapel, der beim Beladen stabil wirkte, steht nach der ersten Kreuzung anders da.
Darf der Mietbus am Sonntag fahren?
Das Nacht- und Sonntagsfahrverbot gilt von 22 bis 5 Uhr sowie an Sonntagen – allerdings nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, für Sattelmotorfahrzeuge über einem Gesamtzugsgewicht von 5 Tonnen und für Fahrzeuge, die einen Anhänger über 3,5 Tonnen ziehen. Grundlage ist Artikel 92 der Verkehrsregelnverordnung.
Daraus folgt für einen Selbstumzug eine praktische Erkenntnis: Ein gemieteter Transporter bis 3,5 Tonnen fällt nicht unter dieses Verbot. Der Sonntag ist als Umzugstag rechtlich möglich – und er ist der Tag, an dem Strassen leer, Parkplätze frei und Liftanlagen unbenutzt sind.
Damit ist aber nicht alles erlaubt. Ruhezeiten, die Hausordnung der Liegenschaft und kantonale oder kommunale Vorschriften regeln, was im Treppenhaus, im Hof und auf dem Vorplatz zulässig ist; diese Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort. Fragen Sie im Zweifel bei der Verwaltung oder der Gemeinde nach, bevor Sie am Sonntagmorgen mit dem Hubwagen anrücken.
Nebenwirkung: Professionelle Umzugsfirmen arbeiten sonntags oft nicht. Wer selbst zügelt, kann diesen Tag nutzen – und gewinnt damit genau den Puffer, der zwischen Auszug und Wohnungsabgabe meistens fehlt.
Kurze Kontrolle
- Nutzlast im Fahrzeugausweis geprüft
- Schwere Stücke unten und vorne
- Alles gegurtet, nichts ragt heraus
- Türen schliessen ohne Gegendruck
- Route und Parkfläche an beiden Adressen geklärt
- Hausordnung und Ruhezeiten angeschaut
Freunde tragen mit – aber wer trägt das Risiko?
Der Selbstumzug lebt von helfenden Händen. Zwei Fragen sollten vorher geklärt sein, weil sie sich hinterher nur noch teuer beantworten lassen.
Unfall beim Tragen
Angestellte in der Schweiz sind obligatorisch unfallversichert. Der Schutz gegen Nichtberufsunfälle greift jedoch erst, wenn die wöchentliche Arbeitszeit beim Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt; das regelt Artikel 13 der Verordnung über die Unfallversicherung. Wer weniger arbeitet, ist ausschliesslich gegen Berufsunfälle versichert – ein privater Umzug bei Bekannten zählt nicht dazu. In diesem Fall greift die Unfalldeckung der Krankenversicherung.
Fragen Sie Ihre Helfenden also nicht nur, ob sie Zeit haben, sondern erwähnen Sie das Thema kurz. Eine Minute Gespräch ersetzt im Ernstfall eine unangenehme Diskussion.
Schaden durch Helfende
Schäden, die ein helfender Freund verursacht, sind über dessen Privathaftpflicht nicht automatisch gedeckt: Gefälligkeitsschäden sind in vielen Policen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Erkundigen Sie sich vorher bei der Versicherung, wie Ihre Police und die Ihrer Helfenden solche Fälle behandeln.
Und noch ein Hinweis zur Abgrenzung: Wer Helfende bezahlt, wird faktisch zum Arbeitgeber – mit allem, was an Pflichten daran hängt. Ein Abendessen als Dankeschön ist etwas anderes als ein Stundenlohn.
Zwei Personen an einem schweren Stück sind keine Bequemlichkeit, sondern die Regel, an die sich Profis halten.
Wie schwer ist zu schwer?
Für gelegentliches Heben und Tragen nennt die Suva Richtwerte von 15 kg für Frauen und 25 kg für Männer. Wird häufiger getragen – mehr als viermal pro Stunde –, empfiehlt sie eine Beurteilung der Belastung bereits ab 7 kg beziehungsweise 12 kg.
Diese Werte stammen aus dem Arbeitsschutz und sind für einen privaten Umzug keine Vorschrift. Als Orientierung taugen sie trotzdem: Der Waschmaschinen-Moment, in dem alle so tun, als ginge es zu zweit schon irgendwie, ist der häufigste Beginn eines Umzugsschadens.
Was der Selbstumzug wirklich kostet
Damit der Vergleich ehrlich wird, gehören auf beide Seiten dieselben Positionen. Die Firma rechnet alles ein; beim Selbstumzug verteilt sich vieles auf Posten, die man leicht übersieht.
| Position | Beim Selbstumzug | Bei der Firma |
|---|---|---|
| Fahrzeug | Miete, Treibstoff, Versicherungsselbstbehalt, Rückgabe mit vollem Tank | Im Angebot enthalten |
| Arbeitszeit | Ihre freien Tage plus die Zeit der Helfenden | Als Stundensatz oder Pauschale ausgewiesen |
| Material | Kartons, Gurte, Decken, Folie | Richtwert CHF 80–300, wenn bestellt |
| Schwere Stücke | Eigenes Risiko und eigene Kraft | Spezialtransport CHF 150–600 |
| Schäden | Privat zu klären, Deckung unsicher | Über die Firma geregelt |
| Verzögerung | Ihr Problem am Übergabetermin | Teil der Kalkulation der Firma |
Besonders leicht übersehen wird die Zeit. Ein Selbstumzug kostet nicht nur den Umzugstag, sondern auch die Abende davor, den Weg zur Mietstation, die Rückgabe des Fahrzeugs und den Tag danach, an dem nichts mehr geht. Wer diese Stunden mit dem eigenen Stundenlohn bewertet, kommt auf eine Zahl, die viele überrascht. Das ist kein Argument gegen den Selbstumzug – es ist nur ein Argument dafür, ehrlich zu rechnen.
Der zweite blinde Fleck ist die Ladefläche. Wer das Volumen unterschätzt, fährt zweimal. Zwei Fahrten bedeuten doppelte Wegzeit, doppeltes Be- und Entladen und, bei einer Distanz über die Ortsgrenze hinaus, einen ganzen zusätzlichen Halbtag. Messen Sie deshalb grosszügig: Lieber ein Fahrzeug eine Nummer grösser als zwei Fahrten – solange der Führerausweis für das Gesamtgewicht reicht.
Eine Zahl lässt sich für den Selbstumzug seriös nicht nennen, weil Mietpreise, Strecken und Helferzahl zu stark schwanken. Als Massstab taugt aber der Richtwert für den beauftragten Umzug: Vergleichsofferten.ch nennt für einen durchschnittlichen Schweizer Umzug CHF 800 bis 3'500 und für eine 3-Zimmer-Wohnung innerhalb derselben Ortschaft CHF 800 bis 1'800. Wer seine eigenen Posten zusammenzählt und in der Nähe der unteren Grenze landet, sollte die Rechnung noch einmal prüfen.
Der Mittelweg wird oft übersehen: Beim Teilumzug packen und transportieren Sie das Leichte selbst und vergeben nur die schweren, sperrigen oder heiklen Stücke. Das senkt die Offerte deutlich und nimmt gleichzeitig die drei Risiken heraus, an denen Selbstumzüge scheitern – Gewicht, Treppenhaus und Zeitdruck.
Erst offerieren lassen, dann entscheiden
Eine Offerte einzuholen bedeutet nicht, sie anzunehmen. Sie ist der einzige belastbare Vergleichswert für Ihre eigene Rechnung – und manchmal die Überraschung, dass ein Teilumzug weniger kostet als befürchtet.
Beschreiben Sie den Umzug so, wie er ohne Ihre Eigenleistung aussähe, und zusätzlich als Variante mit den Leistungen, die Sie tatsächlich vergeben würden. Die Differenz zeigt Ihnen schwarz auf weiss, was Ihre Arbeitstage wert sind.
Weiter zur Zusammensetzung des Preises oder zum Spar-Fahrplan über acht Wochen.
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Kostenlos und unverbindlich. Wir vermitteln nur – den Vertrag schliessen Sie später direkt mit der Umzugsfirma, wenn Sie sich dafür entscheiden.